01 Fusion von Studierendenwerken Schlecht für die Studierenden, schlecht für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg Studierendenwerke zu fusionieren, um dadurch Kosten zu sparen, ist zu kurz gedacht und verkennt die Realitäten. Durch die ständige Optimierung der Prozesse haben die Studierendenwerke, trotz erheblich gestiegener Aktivi- täten, gerade im kaufmännischen Bereich nur wenig Personal aufstocken müssen. Schon seit vielen Jahren und zunehmend in wirtschaftlich angespannten Zeiten erbrin- gen die Studierendenwerke untereinander Leistungen im Rahmen der kooperierenden Zusammenarbeit – beispiels- weise in der vertraglich gesicherten Einkaufskooperation bei der Beschaffung von Lebensmitteln, die im Rahmen der EU-weiten Vergabeordnung im Millionenbereich ge- meinsame Bedarfe abgedeckt. Hier wurden und werden über Jahre erhebliche Preisvorteile zu Gunsten günstiger Abgabepreise (Gastronomie) generiert, ohne dass es einer Fusion bedarf. Die in der Denkschrift des Landesrechnungshofs vom Juni 2018 skizzierten möglichen Einsparungseffekte durch Fusionierung sehen die Studierendenwerke daher als nicht gegeben. Während ein Großteil der Verwaltungsaufgaben derselbe bliebe, werden die Integrationskosten massiv unterschätzt. Fusionen in anderen Bundesländern haben die erhofften Einspareffekte, vor allem hinsichtlich der Personalkosten, nicht erbracht. Auch die in Baden-Württemberg vor mehr als zehn Jahren durchgeführte Fusion der Studierendenwerke Tübingen und Hohenheim zieht noch immer erhebliche Folgekosten nach sich und wird von den Prozessbeteiligten insbesonde- re im Hinblick auf den Effizienzgewinn als kritisch beurteilt. Dieser scheinbare Gewinn sinkt nämlich erheblich, wenn man in den Zahlen berücksichtigt, dass bei der Auflösung des Studierendenwerks Hohenheim die Hochschule Ess- lingen in den Betreuungsbereich des Studierendenwerks Stuttgart übergegangen ist. Die Studierenden schätzen die Nähe zu ihren Studieren- denwerken sehr – und umgekehrt. Diese regionale Nähe ist dringend notwendig, um Leistungen weiterhin in gewohnt hoher Qualität und Bandbreite erbringen zu können. 1. Wie wird Ihre Partei garantieren, dass allen Stu- dierenden ein angemessenes und für ihr Studium essenzielles Leistungs- und Beratungsangebot vor Ort zur Verfügung steht? 2. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Empfehlungen des Landesrechnungshofs zur Finan- zierung der Studierendenwerke, die sich im Übrigen auf denselben Zahlenzeitraum beziehen, wie der bereits am 26. Februar 2015 im Wissenschaftsaus- schuss mit den Stimmen von Grünen, SPD und FDP gefasste folgende Beschluss? Dieser lautet wie folgt: „[…] angesichts der Studieren- denzahlen und der regionalen Verteilung der Hoch- schulstandorte werde an der Zahl und der Gliederung der Studierendenwerke in Baden-Württemberg in der bisherigen Form festgehalten, da sich die derzeitige Struktur der Studierendenwerke bewähre und den ver- meintlichen und kostenmäßig nur schwer zu beziffern- den Einsparungen durch eine weitere Zusammenlegung erhebliche Nachteile gegenüber stünden […].“ Weiter- hin wird angeführt, dass „[…] die regionale Fokussie- rung wichtig für die Arbeit der Studierendenwerke sei“, diese „nah an den Hochschulen und Studierenden sein müssten, um die Kundennähe zu erhalten und die je- weiligen örtlichen Gegebenheiten angemessen berück- sichtigen zu können“ und „die enge und räumlich nahe Zusammenarbeit zwischen Studierendenwerken und Hochschulen einen immensen Standortvorteil für die baden-württembergischen Hochschulen darstelle […]“. Quelle: www.landtag-bw.de/home/aktuelles/ pressemitteilungen/2015/februar/312015.html